Der Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist gesetzlich geschützt und wird nur an Personen verliehen, die ein besonderes Fachwissen für die Steuerberatung in der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht und Agrarkreditwesen sowie in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft nachweisen können.
Seit vielen Jahren ist die Landwirtschaft bei der Steuerberatung Marianne Meier einer der ausgewiesenen Branchenschwerpunkte, denn dieses Themengebiet ist geprägt durch zahlreiche steuerliche Sonderregelungen, die eine zusätzliche Qualifikation notwendig machen – davon profitieren Sie.
Unsere Mitarbeiter sind speziell auf die steuerlichen und praktischen Besonderheiten geschult und in der Lage, eine ganzheitlich konzipierte Steuergestaltungs- und Vermögensplanung durchzuführen.
Wenn Sie mehr Informationen zum Thema „Landwirtschaftliche Buchstelle“ wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Dieses umfangreiche Gebiet ist am besten in einem persönlichen Gespräch zu erörtern.